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05.02.2012 14:57 Alter: 10 Jahre

Offener Brief an Herrn Dr. Geißler

Von: Rechtsanwalt Ulrich Ebert

 

 

Stuttgart, den 5. 2. 2012


1. Schlichterspruch Stuttgart 21 plus:

Rechtsanwalt



 

 

1. Sachlage:

Die Umplanung ist noch nicht beantragt und sei erst in den letzten Tagen erfolgt. So wird verhindert, dass die Einwender einen abgeschlossenen Sachverhalt bekommen.

2. Rechtslage:

Schlichterspruch

Das ist ein klarer Rechtsbruch.


befangen


 

Abschnittsbildung:
Durch Vertrag vom 24.7.2001, dort Seite 7, haben sich Land, Stadt, Region und Bahn verpflichtet, Die Planfeststellungsverfahren sind aber nicht abgeschlossen, teilweise nicht einmal beantragt.



Das Gericht fordert also eine Gesamtbetrachtung des Bauvorhabens

Bauaufsicht:

Die Genehmigung des Filtertunnels mit der aktuellen Brandschutzkonzeption ist rechtswidrig und grundgesetzwidrig, da sie im Brandfall billigend den Tod der Bahnreisenden in Kauf nimmt.

Bahn baut Todestunnel:

Der Gipfel des Zynismus bzgl. Brandschutz im Tunnel war die menschenverachtende Aussage, dass die Bahn nach den Vorschriften baut.


Dieses Verhalten der Bahn zum Entrauchungskonzept ist ein unglaublicher, menschenverachtender Skandal und muss so publiziert und skandalisiert werden.

Dazu aus den Antragsunterlagen:


III Beschreibung des Planfeststellungsbereiches

4.2 Entrauchungskonzept


- Abschnitt 6.3:

Anmerkung dazu:


 

Fazit: